Im Bestand prüfen wir den Zustand der vorhandenen Türen, die verfügbaren Nachweise und die für das Gebäude geltenden Anforderungen. Ob eine Reparatur, eine zulässige Nachrüstung oder ein Austausch erforderlich ist, klären wir anhand des jeweiligen Systems und mit den zuständigen Planungsbeteiligten. Ein älteres Baujahr allein begründet keine Austauschpflicht. Änderungen an klassifizierten Türen setzen voraus, dass die vorgesehenen Komponenten und die Ausführung für das betreffende System zulässig sind.
Wir liefern Brandschutz-Ertüchtigung im Bestand – Türen austauschen, Beschlagstechnik nachrüsten,
Fluchtwege normgerecht umsetzen.
Aufmaß im Bestand erfordert Erfahrung – schiefe Wände, abweichende Maße, Anschlussdetails an
Altbausubstanz. Wir kennen das.
Eigentümer und Verwalter arbeiten mit uns, weil wir Bestandssanierung sauber und prüffähig
dokumentiert übergeben.